Ehrenordnung

TURNVEREIN WAIDMANNSLUST e.V.

(Genehmigt durch Beschluß des Vorstandes vom 12. November 1996)

 

1. Geburtstage

a) Erwähnung im Nachrichtenblatt für alle Mitglieder zum 50., 60., 65. und alle weiteren 5 Jahre.
b) Erwähnung im Nachrichtenblatt für alle Mitglieder zum 18. Geburtstag
c) für Ehren- und verdiente Mitglieder Präsent und eine kleine Abordnung zum Geburtstag.

 

2. Jubiläen

a) Festveranstaltungen zu besonderen Anlässen des Verein nach Beschluss des Vorstandes unter Hinzuziehung des Vergnügungsausschusses und der entsprechenden Abteilungsvorstände.
b) Abteilungs- /Riegenjubiläen Anerkennung vom Vorstand zu den allgemein üblichen Jubiläen zum Bestehen einer Abteilung bzw. Riege.

 

3. Ehrungen

Es zählt die Vereinszugehörigkeit vom Eintrittsdatum an.
a) Ehrung nach 10 Jahren Mitgliedschaft
b) silberne Ehrennadel
nach 10 Jahren ehrenamtlicher Mitarbeit bzw. 25 Jahren Vereinszugehörigkeit.
c) goldene Ehrennadel
für 20 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit bzw. 50 Jahre Vereinszugehörigkeit.
d) Ehrenmitgliedschaft
für herausragende besondere Verdienste um den Verein.
e) Stichtag für Ehrungen über Mitgliedschaft ist der 31. 12. vor der Jahreshauptversammlung.
Es sei denn, Vorschläge kommen vom Vorstand.

Diese Ehrungen gelten nicht für Mitglieder, die nur aus versicherungsrechtlichen Gründen beitragsfrei im Verein sind. In diesen Fällen ist eine Ehrung in besonderen Fällen durch den Vorstand zu beschließen (besondere Leistungen als Übungsleiter etc.)

 

4. Ehrenmitglieder

haben freien Eintritt bei vereinsinternen Veranstaltungen und sind beitragsfrei.

 

5. Ehrenvorsitzender

Muß mindestens 15 Jahre 1. Vorsitzender gewesen sein. Er kann an allen Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

 

6. Vorschläge für Ehrungen durch Bezirksamt, Verbände usw.

Hierüber entscheidet der Vorstand. Über Vorschläge zum Ehrenpreis des TVW entscheidet der Ältestenrat.

 

7. Bei Amtsaufgabe ehrenamtlicher Mitarbeiter

Erwähnung im Nachrichtenblatt, in besonderen Fällen eine Anerkennung und ein Dankschreiben des Vereins.

 

8. Sind alle Ehrungsmöglichkeiten nach dieser Ehrenordnung erschöpft, entscheidet der Vorstand über die Form einer erneuten Ehrung.

 

9. Ehrungen für besondere sportliche Erfolge

Bei Erringung einer Berliner o. ä. Meisterschaft.

 

10. Ehrungen für besondere bzw. außergewöhnliche Förderer des Vereins.

 

11. Todesfälle

Kondolenzkarten bei allen Todesfällen. Blumengebinde und Schleife bei Vorstandsmitgliedern, Ehrenvorsitzendem, Ehrenmitgliedern und langjährigen Mitarbeitern.
Nach Möglichkeit Teilnahme eines Vorstandsmitgliedes an der Trauerfeier, möglichst mit Vereinsfahne.

 

Anlage zur Ehrenordnung
Betrifft Ehrenpreis des TVW ab 1. Januar 1986

Als Ersatz für den „Willi-Heise-Gedächtnispreis“ wird ein Ehrenpreis des TVW geschaffen. Der Ehrenpreis soll nicht als Wanderpreis vergeben werden.
Der Ehrenpreis kann jährlich vergeben werden, zur Jahreshauptversammlung oder zum Jubiläumsball.
Mit ihm können bedacht werden: Einzelpersonen, Abteilungen oder Riegen.
Der Ehrenpreis kann in Form einer Münze, eines Tellers oder Pokals etc. gestaltet werden.
Der Ehrenpreis soll eine Gravur erhalten.
Der Ehrenpreis soll vergeben werden:
a) für besondere sportliche Leistungen,
b) für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit,
c) für vereinspolitische Leistungen besonderer Art.
Die Verleihung des Ehrenpreises des TVW erfolgt nach den bisherigen Richtlinien des Ältestenrates.
Die Kosten des jährlichen Ehrenpreises werden vom Ältestenrat beim Vorstand vorher beantragt.
Vorschläge für die Verleihung des Ehrenpreises des TVW können alle stimmberechtigten Mitglieder des TVW an den Ältestenrat richten.